Erbrecht, BGH

Erbrecht: BGH stÀrkt Rechte von Vertragserben gegen Schenkungen

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 09:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der BGH stĂ€rkt Vertragserben: Ein RĂŒcktrittsvorbehalt verhindert keine AnsprĂŒche bei beeintrĂ€chtigenden Schenkungen.

BGH stĂ€rkt Vertragserben: RĂŒcktrittsvorbehalt schĂŒtzt nicht vor Schenkungen
Erbrecht - Ein detailliertes Bild eines antiken Wachssiegels auf einem alten Rechtsdokument, daneben ein FĂŒllfederhalter auf einem dunklen Holzschreibtisch. 10.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ein bloßer RĂŒcktrittsvorbehalt schĂŒtzt den Erblasser nicht vor AnsprĂŒchen bei beeintrĂ€chtigenden Schenkungen.

Das entschied der BGH in einem VersĂ€umnisurteil vom 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25). Vertragserben dĂŒrfen demnach bis zur tatsĂ€chlichen RĂŒcktrittserklĂ€rung darauf vertrauen, den Erblasser zu beerben. Eine wirtschaftliche Aushöhlung der erbvertraglichen Bindung durch Schenkungen in BeeintrĂ€chtigungsabsicht bleibt auch dann unzulĂ€ssig, wenn sich der Erblasser den RĂŒcktritt vorbehalten hatte. Der Fall geht nun zurĂŒck ans Oberlandesgericht, das die BeeintrĂ€chtigungsabsicht prĂŒfen muss.

Gemeinschaftliche Testamente nur fĂŒr Ehegatten

Das Oberlandesgericht ZweibrĂŒcken hat die strengen Formvorschriften fĂŒr gemeinschaftliche Testamente bekrĂ€ftigt. Mit Beschluss vom 22. Juni 2026 (Az. 49 VI 16/25) stellten die Richter klar: Diese Form der Nachlassregelung ist ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten.

Im konkreten Fall hatten Geschwister ein gemeinschaftliches Testament verfasst – es war formunwirksam. Allerdings blieb die eigenhĂ€ndig geschriebene Erbeinsetzung einer Schwester durch Umdeutung als Einzeltestament wirksam. Da keine WechselbezĂŒglichkeit vorlag und ein Ă€lterer Erbvertrag existierte, wurde die Schwester zur Alleinerbin.

Erbanteile sind bewegliches Vermögen

Auch die Einordnung von Vermögenswerten in Erbengemeinschaften wurde prĂ€zisiert. Der BGH stellte mit Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. IV ZB 24/25) klar: Der Anteil an einer Erbengemeinschaft gilt als bewegliches Vermögen – selbst wenn der Nachlass nur aus Grundbesitz besteht.

Der Miterbe hĂ€lt kein dingliches Recht am GrundstĂŒck, sondern nur einen Auseinandersetzungsanspruch. Das ist besonders bei grenzĂŒberschreitenden ErbfĂ€llen relevant, wenn auslĂ€ndisches Kollisionsrecht auf deutsches Recht verweist.

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Kontrollbetreuung bei Missbrauchsverdacht

Der BGH hat die Überwachung von BevollmĂ€chtigten verschĂ€rft. Mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. XII ZB 218/25) ordneten die Richter eine Kontrollbetreuung an – nachdem eine BevollmĂ€chtigte eine Immobilie im Wert von 1,6 Millionen Euro auf sich selbst ĂŒbertragen hatte.

Ein Verdacht auf pflichtwidriges Handeln rechtfertigt demnach eine Überwachung. Die Befreiung vom Verbot des InsichgeschĂ€fts erlaubt keine SelbstbegĂŒnstigung gegen die Interessen des Vollmachtgebers.

Das Schweizer Bundesgericht verdeutlichte zudem die Grenzen notarieller Bescheinigungen zur TestierfĂ€higkeit. Das Testament eines 93-JĂ€hrigen mit mittelgradiger Demenz wurde fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt – obwohl Notar und Zeugen die UrteilsfĂ€higkeit bestĂ€tigt hatten.

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Ein wegweisendes BGH-Urteil vom MĂ€rz 2025 prĂ€zisierte die Bedingungen fĂŒr Teilungsversteigerungen. Sie bleibt das letzte Mittel, wenn eine einvernehmliche Lösung scheitert.

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