Psychotherapie, Bundestag

Psychotherapie: Bundestag entscheidet am 10. Juli über Sparpaket

04.07.2026 - 15:09:43 | boerse-global.de

Seit April sinken die Honorare für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent. Ein geplantes Gesetz könnte die Zahl der Therapieplätze drastisch reduzieren.

Psychotherapie-Honorare: Kürzung und Sparpaket bedrohen Versorgung
Psychotherapie - Eine Hand hält einen Taschenrechner, der negative Zahlen anzeigt, mit unscharfen Finanzdokumenten und einem Kalender im Hintergrund. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die gesetzlichen Krankenkassen pochen auf finanzielle Stabilität, doch Therapeuten und Teile der Politik warnen vor einer drastischen Verschlechterung des Behandlungsangebots. Im Zentrum der Debatte stehen eine bereits umgesetzte Honorarkürzung sowie weitreichende gesetzliche Neuregelungen, über die in den kommenden Tagen im Bundestag entschieden werden soll.

Praxen unter Druck: 4,5 Prozent weniger Honorar

Seit dem 1. April 2026 erhalten ambulante Psychotherapeuten 4,5 Prozent weniger Honorar. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) begründet den Schritt mit überproportionalen Honorarerhöhungen in der Vergangenheit. Im Gegenzug wurden die Strukturzuschläge für Personalkosten zwar um 14,5 Prozent angehoben. Doch Fachvertreter kritisieren: Psychotherapeuten gehören weiterhin zu den am niedrigsten vergüteten Facharztgruppen.

Die Einsparungen für die GKV? Lächerliche 0,04 Prozent im Jahr 2026. Demgegenüber steht eine inflationsbereinigte Honorarsteigerung von nur 1,32 Prozent pro Jahr seit 2012. Die ambulante Psychotherapie macht gerade einmal 0,9 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus – weit weniger als stationäre Behandlungen.

Sparpaket gefährdet ein Viertel der Plätze

Noch mehr Druck kommt durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 10. Juli 2026 angesetzt. Das Gesetz sieht eine Rückkehr zur strikten Budgetierung vor. Fachverbände warnen: Das könnte das ambulante Angebot um bis zu 25 Prozent reduzieren. Zudem sollen zum 1. Januar 2027 die Zuschläge für Kurzzeittherapien wegfallen.

Die ersten Auswirkungen zeigen sich bereits. In Lüdenscheid musste eine Praxis ihre Warteliste für Kassenpatienten schließen. Eine bundesweite Petition gegen die Sparpläne hat mehr als 180.000 Unterschriften gesammelt. Der Bundesrat spricht sich für eine extrabudgetäre Vergütung aus – um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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142 Tage Wartezeit auf einen Therapieplatz

Die aktuelle Debatte trifft auf ein System, das bereits unter erheblichen Kapazitätsengpässen leidet. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt rund 142 Tage. Selbst über Terminservicestellen sind in Regionen wie Baden-Württemberg Wartezeiten von 14 bis 35 Tagen für psychotherapeutische Sprechstunden üblich.

Ein zentrales Problem: die veraltete Bedarfsplanung. Sie basiert laut Kritikern auf Daten aus den 1990er Jahren und bildet den gestiegenen Bedarf – besonders bei Kindern und Jugendlichen – nicht ab. Hinzu kommen ungelöste Finanzierungsfragen in der Weiterbildung. Die Vergütung für angehende Therapeuten ist gesetzlich nicht abschließend geregelt. Die hohen Kosten für die Übernahme eines Kassensitzes – teils über 100.000 Euro – stellen eine zusätzliche Hürde für junge Fachkräfte dar.

Politische Uneinigkeit: Wer trägt die Verantwortung?

In der Gesundheitspolitik herrscht Uneinigkeit über den richtigen Kurs. Die CDU betont, dass eine bedarfsgerechte Versorgung ein zentrales Anliegen bleibe, verweist aber auf die Entscheidungshoheit des Bewertungsausschusses. Eine rechtliche Prüfung der Kürzungen sei eingeleitet, Klagen bereits angekündigt.

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Aus der SPD heißt es: Auf Landesebene habe man kaum Einfluss auf die Honorargestaltung. Betroffene müssten sich an die Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbände wenden. Die Grünen fordern eine Reform der Bedarfsplanung, die sich am realen Versorgungsbedarf orientiert – sowie eine eigenständige Planung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Der GKV-Spitzenverband warnt derweil vor einer Aufweichung des Sparpakets. Angesichts einer prognostizierten Finanzierungslücke von rund 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und massiv steigenden Ausgaben für Kliniken, Arztpraxen und Medikamente sieht die Kassenführung kaum Spielraum für zusätzliche Zugeständnisse – ohne deutliche Erhöhungen der Beitragssätze oder Bundeszuschüsse.

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